Das Bild zeigt ein Buch auf einer Wiese

EUKOBA e.V.

Leitbild / Selbstverpflichtung

EUKOBA fördert in Deutschland und Europa die Umsetzung von Barrierefreiheit, die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Inklusion, die soziale unternehmerische Gesellschaftsverantwortung sowie eine Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und die Entwicklung und Festigung der Wertevorstellungen und der Bewusstseinsbildung. Mit seiner Arbeit in Europa wirkt EUKOBA an der Schaffung einer europäischen Güte der barrierefreien Umwelt und der Inklusion mit und trägt zur Vertretung der Interessen ;aller Bürger*Innen bei. Ausgangs- und Orientierungspunkt für EUKOBA ist das Verständnis vom Menschen als Individuum in seiner Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit. EUKOBA ist zur Unabhängigkeit, Neutralität und Überparteilichkeit verpflichtet.

Auf dieser Grundlage neuen Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden, ist wichtig für die Zukunft einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland und Europa. In einem immer mehr zusammenwachsenden Europa verlieren die Grenzen ihre frühere Bedeutung. EUKOBA wird daher die Arbeit im Inland immer mit der europäischen Tätigkeit verknüpfen. EUKOBA wird seine Kompetenz in der Umsetzung von Barrierefreiheit und seine Erfahrungen mit den Gesellschaftsgruppen und deren Wertevorstellungen in die europäische Arbeit einfließen lassen und sich in die Diskussion einbringen. Dabei kann sich EUKOBA auf ein europaweites Netzwerk stützen.

 

Sehr geehrte Mitglieder und Mitarbeiter*Innen,
sehr geehrte Teilnehmer*Innen unserer Bildungs- und Beratungsangebote,
sehr geehrte Partner und Freunde,

nachfolgend finden Sie das Leitbild des Europäische Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit e.V. mit seinem Beratungs-, Weiterbildungs- und Informationsangeboten. Dieses Leitbild entstand im Oktober 2009 unter Beteiligung aller Vereinsmitglieder und wurde 2018 erstmals überarbeitet. Wir haben Grundsätze formuliert, zu denen wir uns verpflichtet haben und an denen Sie unsere Projekte messen können. Als Verein und Dienstleister für Menschen mit Beeinträchtigung und Senioren bieten wir regional und überregional Leistungen in den Bereichen Barrierefreiheit, Behindertenhilfe sowie der Erwachsenenbildung an. Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, wie wir unsere Arbeit verstehen und an welchen Grundwerten wir uns orientieren. Die in diesem Leitbild formulierten Grundsätze in die Tat umzusetzen, sehen wir als vorrangiges Ziel. Hierzu erhalten wir aktive Unterstützung und Mitwirkung unserer Mitglieder und Mitarbeiter*Innen.

 

Sei ein Teamspieler

Wir arbeiten als Team. Es herrschst das Prinzip der Gleichberechtigung. Arbeiten auf Augenhöhe birgt viele Vorteile, setzt aber großes Vertrauen voraus. Unser Team ist seit 15 Jahren gereift und zusammengewachsen. Jeder trägt mit Ideen, Motivation und viel Idealismus zum Erfolg bei.

 

Respekt und Unterstützung

Die Individualität des Menschen in der Gemeinschaft steht für uns im Vordergrund. Wir sehen ihn als Ganzes und nicht seine Behinderung. Wir unterstützen uns gegenseitig, denn unsere Akteure*Innen zeigen uns täglich, das Unvollkommen sein Bestandteil des menschlichen Lebens ist. wir unterscheiden uns nur im Grad der Hilfe, die wir benötigen, um unser Leben zu gestalten und zu bewältigen.

Wir betrachten es als unser Ziel, als zuverlässiger Kooperationspartner wahrgenommen zu werden. Die Zusammenarbeit gestalten wir transparent und fair. Eine Überprüfung unserer Arbeit und unserer Organisation betrachten wir als Zeichen von Transparenz, der wir uns jederzeit gerne stellen. Wir leisten mit unseren Projekten einen Beitrag zur Gestaltung einer barrierefreien Umwelt und der Förderung der Zugänglichkeit im öffentlichen Raum. Wir sind Arbeitgeber für Menschen mit Beeinträchtigung und Senioren. Mit unseren Ressourcen gehen wir sorgsam um. Unser ökonomisch wirtschaftliches Arbeiten belegt den sorgsamen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. So erhalten wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und ermöglichen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen vor allem für Menschen mit Beeinträchtigung und Senioren regional und überregional.

 

Kundenzufriedenheit

Wir möchten einander mit gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Vertrauen begegnen. Wir werden unsere Arbeit so oft wie möglich reflektieren, Kritik entgegennehmen, Schwächen zugeben, Stärken erkennen und uns gegenseitig unterstützen. Teamarbeit ist für uns eine wesentliche Grundlage, sie ist geprägt durch Offenheit, Transparenz und Zuverlässigkeit.

 

Wertschätzung

Der Vorstand und die Geschäftsführung entsprechen dem Grundsatz der gegenseitigen Wertschätzung, des gegenseitigen Respektes, des gegenseitigen Vertrauens, indem sie ihre Leitung transparent, offen, demokratisch und dialogisch realisieren.

 

Erfahren und Lernen

EUKOBA betreibt als gemeinnütziger Rechtsträger mit der SENSE® Akademie eine staatlich anerkannte, nichtrechtsfähige Einrichtung der Weiterbildung in anderer Trägerschaft im Sinne der §§ 2 und 10 des Ersten Weiterbildungsgesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung in NRW (Weiterbildungsgesetz / WbG) mit der Aufgabe Weiterbildungsangebote für Arbeitnehmer*Innen zu entwickeln, bereitzustellen und umzusetzen. Die SENSE® Akademie arbeitet nach den QM-Standards „Branchenmodell Weiterbildung sowie der Spezifikation BNE des Gütesiegelverbunds Weiterbildung e.V. Alle Weiterbildungsangebote sind grundsätzlich für alle Interessierten und Zielgruppen zugänglich. Die Teilnehmer*Innen sollen zu inklusiven Handeln und Denken angeregt, den sozialen, ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Mehrwert erfahren und kennenlernen und dazu befähigt werden, das erlernte zur Gestaltung eines inklusiven gesellschaftlichen Lebens umzusetzen. Die Planung, Umsetzung und Evaluation von Weiterbildungsangeboten werden in der SENSE® Akademie durch ein Team von ehren-, haupt- und freiberuflichen Mitarbeiter*Innen durchgeführt. Ein wichtiger Baustein ist bei allen Belangen die Einbeziehung von Betroffenen ( Senioren*Innen, Menschen mit Beeinträchtigung ) sowie die Einbindung der Teilnehmer*Innen. Wir wollen immer besser werden. Neben der ständigen Evaluation der Weiterbildungsangebote bieten wir daher auch unseren Mitarbeitern*Innen Weiterbildungsangebote und Beratungen an

 

Arbeitsplatz EUKOBA - Null Unfälle, gesund sein, sich wohlfühlen

Die Gesundheitsförderung nimmt in allen Bereichen unseres Vereines und der angeschlossenen Institutionen einen hohen Stellenwert ein. Aufgrund der besonderen Mitwirkendenstruktur (Senioren*Innen und Menschen mit Beeinträchtigung) hat der EUKOBA e.V. eine besondere Verantwortung zur Entwicklung und Förderung von Gesundheit erkannt. Als ein Handlungsfeld im Sinne der Umsetzung eines gesundheitsfördernden Leitbildes wird betriebliches Gesundheitsmanagement im Rahmen unser vorhandenen und künftigen Personal- und Organisationsentwicklung institutionalisiert und dauerhaft gestaltet. Als Leitbild steht hierfür die Vision eines anzustrebenden Idealzustandes: Arbeitsplatz EUKOBA - Null Unfälle, gesund sein, sich wohlfühlen Grundlegende Ziele unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements sind die Steigerung des Wohlbefindens (z.B. bei Schulungen oder Prüftätigkeiten), die stete Evaluation und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Transparenz bei internen Veränderungen, die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Leistungsbereitschaft sowie die Verbesserung des Arbeitsklimas. Die Integration von betrieblichem Gesundheitsmanagement als Handlungsfeld der Personalentwicklung gelingt nur, wenn dieses als Aufgabe auf allen Führungsebenen akzeptiert ist. Das Handlungsfeld betriebliches Gesundheitsmanagement ist bei EUKOBA daher in der Verantwortlichkeit der Führungskräfte im Rahmen einer kooperativen und partizipativen Mitarbeiterführung integriert.

 

Wertschätzung für unsere Ehrenamtler*Innen
Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen

Der Engagementnachweis des Landes Nordrhein-Westfalen "Füreinander.Miteinander – Engagiert im sozialen Ehrenamt" dokumentiert und würdigt bürgerschaftliches Engagement landesweit und trägerübergreifend. Er ist vor allem Anerkennung für das oftmals über Jahre geleistete Engagement. Der Engagementnachweis belegt die fachlichen und sozialen Kompetenzen unserer freiwillig und bürgerschaftlich engagierten Menschen und bescheinigt im Ehrenamt erworbene oder nachgewiesene Fähigkeiten. Der Engagement-nachweis enthält Informationen über uns, die Ehrenamtlichen und ihr Einsatzfeld, eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung sowie eine Danksagung. Der EUKOBA e.V. gehört seit 2012 zu den Ausstellungsberechtigten und wurde hierzu vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport autorisiert.

 

Selbstverpflichtung des EUKOBA e.V.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist Rechteinhaber des europäischen EURECERT Gütesiegels. Die Ausgabe des Gütesiegels erfolgt im Rahmen der Prüfung der Barrierefreiheit von Objekten, Produkten und Dienstleistungen. Die Prüfung basiert auf Prüfergebnissen, die von Menschen mit Behinderung ermittelt wurden, die Nutzer, Verbraucher oder Zielgruppen spezifischer Kunde sind.

Die gesetzliche Grundlage bildet der Artikel 9 Absatz 2 a und c der von der Bundesregierung ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist sich seiner Verantwortung gebenüber den Verbrauchern und der damit verbundenen Verpflichtung zu Neutralität, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Integrität stets bewusst und hat sich zur Gewährleistung und Wahrung die nachfolgenden Richtlinien selbstverpflichtend auferlegt.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit versteht sich als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den geltenden Pariser Prinzipien von 1993 und ist gegenüber  EU-Regierungen unabhängig und pluralistisch zusammengesetzt, für besonders schwache Gruppen zugänglich und unterstützt die Umsetzung internationaler Konventionen.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit berücksichtigt und trägt Sorge dafür, dass bei allen Aktionen in Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden, deren Unabhängigkeit und Neutralität unangetastet bleibt und dass keine Tätigkeiten durchgeführt werden, welche die Gemeinnützigkeit dieser gefährdet oder gar ausschließt.

 

1. Erklärung zu Unparteilichkeit und Integrität

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit versichert, dass es sich nicht mit Tätigkeiten befasst, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit seiner Urteilsfindung und die Integrität seiner Arbeit gefährden könnte und das jegliche Einflussnahme dritter Personen oder Stellen auf die Prüfberichte und -ergebnisse sowie die, in den RAL Gütesicherungen angegebenen Ergebnissen ausgeschlossen ist. Weiterhin ist jegliche Vergütung des Personals unabhängig vom jeweiligen Ausgang der Prüfungen und Gütesicherungen. Sollte sich die Verantwortlichkeit für die Prüfung und Güteprüfung innerhalb des Europäischen Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit mit der Verantwortlichkeit einer Dienstleistung oder dem Vertrieb von Produkten überschneiden, so wird diese Überschneidung sofort unabdingbar, strikt und belegbar getrennt.

 

2. Erklärung zu Vertraulichkeit

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit versichert, dass alle Mitarbeiter, Mitglieder des Güteausschusses, zugelassene Prüfzentren und ihre Mitarbeiter vorab und generell vor jeder Prüfung auf Vertraulichkeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verbindlich verpflichtet wurden und werden. Dies gilt ebenso für die berufenen Prüfpersonen. Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit versichert die vertrauliche Behandlung von Kenntnissen, die das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit beim Prüfverfahren zuteil werden. Eigentumsrechte Dritter werden geschützt und anerkannt.

 

3. Unabhängigkeit der Prüfzentren

Die Prüfzentren sind von ;den, durch das Prüfverfahren betroffenen und geprüften oder zu prüfenden Parteien unabhängig. Die Prüfzentren, seine Beschäftigten und die berufenen Prüfpersonen, die für die Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind, sind weder Konstrukteur, Hersteller, Dienstleister, Errichter, Eigentümer der Prüfmuster; noch deren bevollmächtigter Vertreter.

Die Prüfzentren, seine Beschäftigten und die berufenen Prüfpersonen befassen sich nicht mit Tätigkeiten, die die Unabhängigkeit ihres Urteils und ihre Integrität bei den Prüfungen verletzen können. Insbesondere befassen sie sich nicht unmittelbar mit der Konstruktion, der Herstellung, dem Vertrieb bzw. der Errichtung des / der Prüfmuster, die sie prüfen oder von Prüfmustern, die den von ihnen zu prüfenden ähnlich sind und mit diesen am Markt konkurrieren.

Alle Dienstleistungen des Euregio Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sind allen Interessierten zugänglich. Es bestehen keine unangemessenen Bedingungen finanzieller oder sonstiger Art. Das Prüfverfahren, nach dem das Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit arbeitet, wird ohne Diskriminierung angewandt.
Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit versichert, alle für die Prüfzentren rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen zu beachten, die die Qualität der Prüfergebnisse beeinträchtigen könnte.

 

4. Überwachung durch Kontrollorgan

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit wird neutral und unabhängig überwacht. Dies geschieht aus dem Selbstverständnis heraus, dass das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit seine fachliche Arbeit an den Bedürfnissen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung und Familien ausrichtet. Das Kontrollorgan erhält die volle Kontrolle über Aufgaben und Tätigkeiten.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit berücksichtigt und trägt Sorge dafür, dass bei allen Aktionen in Kooperation mit Selbsthilfeorganisationen, Interessensvertretungen und Verbänden deren Unabhängigkeit und Neutralität unangetastet bleibt oder Tätigkeiten durchgeführt werden, welche die Gemeinnützigkeit dieser gefährdet oder gar ausschließt.

 

5. Kooperation mit Herstellern und Dienstleistern

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit verpflichtet sich, Kooperationen mit Herstellern und Dienstleistern stets transparent zu gestalten, wenn diese ein EURECERT Gütesiegel beauftragen. Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit achtet für diesen Fall auf strikte und eindeutige Trennung von Information, Kooperation sowie Prüfempfehlung und Zertifizierung.

 

6. Verzicht auf Werbung und Onlinevermarktung

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit stellt auf der Internetpräsenz erreichbar unter eukoba.com oder eukoba.de keinerlei kostenpflichtige Werbung von Herstellern und Dienstleistern dar oder bietet speziell gekennzeichnete Werbeflächen für die Vermarktung und Schaltung von Werbeanzeigen an.

 

7. Dokumentation und Anerkennung

Diese Selbstverpflichtungserklärung wird jedem Vertreter des Vereins in seiner jeweils gültigen Form zur persönlichen Verfügung, Kenntnisnahme und Anerkennung übersendet.