EUKOBA e.V.

Transparenz schafft Vertrauen

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft jedoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Denn: Transparenz schafft Vertrauen.

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

 

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

    Europäisches Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit e.V. (EUKOBA)
    Burgbergstr.10
    5 24 41 Linnich

    Gründungsjahr EUKOBA e.V.: 2003 (seit 2010 e.V.)

     

  2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

     

  3. Angaben zur Steuerbegünstigung

    Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem letzten uns zugegangenem Freistellungsbescheid des Finanzamts Jülich, (Steuernummer 213/5750/1119) vom 15.08.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem liegt für die Einrichtung eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung der tätigen Dozenten*Innen gemäß §4 Nr.21 a)bb) UStG der Bezirksregierung Köln vor.

     

  4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

     

  5. Tätigkeitsbericht

     

  6. Personalstruktur

     

  7. Angaben zur Mittelherkunft

     

  8. Angaben zur Mittelverwendung

     

  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

    Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zu Dritten. Der EUKOBA e.V. ist aber gemeinnütziger Rechtsträger unserer Weiterbildungseinrichtung. Die SENSE® Akademie ist die nichtrechtsfähige Weiterbildungseinrichtung im Sinne der §§ 2 und 10 des Ersten Weiterbildungsgesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Land Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz/WbG).

     

  10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

    Einzelspenden, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab und gibt es nicht.